„SO GEHT

BAHNRECHT!“

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über die Expertise und die spezialisierten Beratungsleistungen im Eisenbahnrecht von Rechtsanwalt Dr. Fabian Heyle. 

Bahnrecht / Wirtschaftsrecht

Eisenbahnrecht ist ein Querschnittsrechtsgebiet. Es folgt eigenen Regeln und hat Bezüge zu anderen Rechtsgebieten. Isolierte Kenntnisse des Bahnrechts genügen in der Beratungspraxis nicht, da die rechtlichen Chancen und Lösungen häufig im angrenzenden Wirtschaftsrecht liegen. Rechtsanwalt Dr. Heyle hat beides im Blick, Bahnrecht und Wirtschaftsrecht.

Eisenbahnrecht ist technisches Verwaltungsrecht, die Beratung im Eisenbahnrecht erfordert hohes technisches Verständnis. Dr. Heyle ist Leading Consultant und als zertifizierter Bahnberater im Sektor bestens vernetzt.


Heyle-law berät Hersteller, Betreiber, Baubeteiligte, Prüfstellen und die öffentliche Hand im Eisenbahnrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten des Wirtschaftsrechts. Eine ausgezeichnete Expertise besteht in folgenden Rechtsgebieten:

Eisenbahnrecht EU / national

Wirtschaftsrecht

Vergaberecht

Verwaltungsrecht

Vertragsrecht

Baurecht

Produkthaftungs- und Produktsicherheitsrecht

Schadenersatzrecht

„heyle-law bietet eine echte umfassende Expertise im Bahnrecht“ 

Eisenbahnrecht ist ein weites Feld, Schwerpunkte der Beratungspraxis von Rechtsanwalt Dr. Heyle sind:

Zulassungsrecht EU / national 

„Zulassungsrechtlich sind die Teilsysteme Fahrzeuge und Infrastruktur mit technischer Ausrüstung weiterhin getrennt zu beurteilen.“


Beratungsschwerpunkte im Zulassungsrecht sind:

-TSI-Zulassungen

TSI Loc&Pas VO (EU) 1302/2014, TSI INF / ENE / ZZS / SRT / PRM / NOI
-Risikorecht CSM-Risk Assessment nach CSM-VO (EU) 402/2013

-Antragstellungen ERADIS, ERATV

-GIF Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Fahrzeugtypgenehmigung

-Inbetriebnahmegenehmigung EIGV

-Zulassungen ERA IO-RL (EU) 997/2016, Fz-Zul VO (EU) 2018/545

-Zulassungen EBA VV IBG Infra, VV GIUV

-Zulassung von Bauprodukten und Systemen

-ZiE

-BOStrab-Zulassungen
-Eisenbahnrecht in den Mitgliedstaaten, z. B. im österreichischen EisbG

-EU-Normungsrecht


Dr. Heyle publiziert zum Zulassungsrecht TSI / NO TSI


Kommentar zur Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung - EIGV)


Auszug aus

Eisenbahnrecht

Herausgegeben von Prof. Wolfgang Kunz und Prof. Dr. Urs Kramer

ISBN 978-3-7890-3536-4

mit freundlicher Genehmigung des Nomos-Verlags: www.nomos-shop.de


EIGV 2020

Bahnbetrieb

„Die bisherigen SMS genügen den europarechtlichen Vorgaben nicht!“


Die bisherigen Sicherheitsmanagementsysteme (SMS) der Eisenbahnen und Infrastrukturbetreiber genügen den Anforderungen des Art. 9 Richtlinie 2016/798/EU i.V.m. CSM-SMS-Verordnung (EU) 2018/762 nicht. Ein rechtzeitiges Upgrade des SMS ist Voraussetzung der Rezertifizierung / Neubeantragung der einheitlichen Sicherheitsbescheinigung.


Prüfstellenrecht

„Egal ob DeBo, NoBo oder UBS – die EU-Vorgaben des 4. Eisenbahnpakets sind nicht einheitlich umgesetzt.“


-Anerkennung Debo, Nobo, UBS, PSV Prüfsachverständige EBA § 4b AEG


Beispiel Anerkennung von unabhängigen Bewertungsstellen (UBS): Nationale Regelungen, die höherrangige Vorgaben des EU-Rechts nicht beachten, sind nichtig. Die daraus resultierenden Risiken sind mögliche Chancen für Sie und für Ihr Unternehmen.


Kreuzungsrecht

„Das Kreuzungsrecht führt immer noch zu kostenintensiven Missverständnissen – zum Nachteil für die Straßenbaulastträger und Kommunen!“


Profitieren Sie als Infrastrukturunternehmen oder als Straßenbaulastträger von der Kompetenz im EKrG / 1. EKrV.

-Planungsvereinbarung Kreuzungsrecht DB Netz AG:

Schließen Sie als Straßenbaulastträger im Rahmen von Kreuzungsmaßnahmen keine Planungsvereinbarungen ab, insbesondere wenn diese abweichend vom gesetzlichen Regelungskonstrukt die kreuzungsbedingten Kosten der Planung in die Kostenmasse einbeziehen.


Bahnbau

„Nicht alles anders, aber vieles besser!“


Die Beratung im Bahnbau erfordert herausragende Kenntnisse des öffentlichen und privaten Baurechts sowie der spezifischen verfahrens- und materiellrechtlichen Vorgaben des Eisenbahnrechts.


VV BAU, VV BAU-STE


Profitieren Sie in Beratung und Vertretung von meinem Erfahrungsschatz.


Contact Us

„Die Basics im Bahnrecht für Ingenieure: Das brauchen Sie in jeder Projektbesprechung!“ 

Fachseminare

Seminare:

FIT für die Rechtsprüfung zum Prüfsachverständigen des Eisenbahn-Bundesamtes

Termine im November 2024 in Potsdam

‍Prüfungsvorbereitung zur Anerkennung beim Eisenbahn-Bundesamt: Fachkunde im Eisenbahn- und Verwaltungsrecht für angehende Prüfsachverständige § 4b AEG
Termine in Kleingruppen bis 6 Teilnehmer, Seminar Modu
l 5

‍Lernziele:
Die Teilnehmenden lernen in diesem Seminar die Fachkunde im Eisenbahn- und Verwaltungsrecht und erlangen die diesbezügliche Eignung als Prüfsachverständiger:Prüfer für bautechnische Nachweise (PSV-IOH), Planprüfer und Abnahmeprüfer STE (PSV-PP/-AP) oder als Zulassungsprüfer (PSV-ZP) sowie die für die praktische Tätigkeit als Prüfsachverständiger erforderliche rechtliche Handlungssicherheit.

Die Teilnehmenden werden auf das Abschlussgespräch sowie auf die mögliche mündliche Teilprüfung im Fach Eisenbahn- und Verwaltungsrecht vorbereitet.

Inhalte gemäß EPSV:
‍Grundkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht, insbesondere im Verwaltungsverfahren, vertiefte Kenntnisse über den Ablauf der einschlägigen eisenbahnrechtlichen Verwaltungsverfahren, vertiefte Kenntnisse über die Rolle des Prüfsachverständigen im Genehmigungsverfahren, insbesondere auch in Abgrenzung zu den anderen Beteiligten eines Verwaltungsverfahrens, Grundkenntnisse im Eisenbahnrecht, insbesondere über die anerkannten Regeln der Technik.
Teilnahmegebühr Potsdam / Seminartag: 979,00 EUR(650,30 EUR / Seminartag für den 2. TN aus einem Unternehmen)

Offene Schulungen im November 2024 in Potsdam

Jeweils 9:00 - 17:00 Uhr

Fachkunde im Eisenbahn- und Verwaltungsrecht für angehende

     
1. PSV-IOH:Prüfer für bautechnische Nachweise Potsdam, 5. bis 6. November 2024

2. PSV-PP/-AP:Planprüfer/Abnahmeprüfer STE Potsdam, 14. bis 15. November 2024

3. PSV-ZP:Prüfer Zulassungsprüfung Potsdam, 21. bis 22. November 2024

Die Schulung beinhaltet: Seminarskript, Teilnahmezertifikat, Verpflegung.

Sichern Sie sich Ihre Fortbildung jetzt!
Anmeldung und weitere Informationen per E-Mail an:
fabian@heyle.law oder per Anmeldeformular: s. u.

Zulassungen Rail in Deutschland und in der EU


Langwierig – teuer – unerreichbar? Vom ersten bis zum letzten Schritt auf dem Weg zur bahntechnischen Zulassung ist die Kenntnis und die korrekte Anwendung des Zulassungsrechts der entscheidende Erfolgsfaktor. Das Seminar Zulassungen Rail bringt Sie an´s Ziel.

 

Aus den Inhalten Zulassungen Rail:


Einführung Bahnzulassungsrecht

Genehmigungsarten

Antragsteller

Genehmigungsstellen

Workshop Eisenbahnrecht


Vermittelt wird Hintergrundwissen zum nationalen und europäischen Eisenbahn- und Verfahrensrecht. Vorteil für Ihre Führungskraft: Schnelle Erfassung eisenbahnrechtlicher Bezüge in Projekten und Besprechungen.

 

Aus den Inhalten Workshop Eisenbahnrecht:



Einführung in die Rechtsgebiete des Eisenbahnrechts, Themenfelder und Querschnittsrecht

Normensystematik und Normenhierarchie im Eisenbahnrecht

Aufsicht und Regulierung im Eisenbahnsektor

Player

Fahrzeugzulassungsrecht (EU / nat.) und Haftung


Die Fahrzeuggenehmigungen wurden in der EIGV EU-rechtskonform neu strukturiert. Es bestehen jetzt im Vollbahnbereich mit der Genehmigung für das Inverkehrbringen von Fahrzeugen (GIF), der Fahrzeugtypengenehmigung und der Genehmigung von Probefahrten drei Genehmigungsarten für das Teilsystem Fahrzeuge, die von der ERA und / oder dem EBA erteilt werden können. Verantwortliche in Zulassungsprojekten, Hersteller / Entwickler, Eisenbahnen / Projektleiter und Prüfstellen kennen die Abläufe im Genehmigungsverfahren, ihren Pflichtenkreis und die bestehenden Haftungsrisiken der Beteiligten.

 

Aus den Inhalten Fahrzeugzulassungsrecht:



Grundzüge des Eisenbahnrechts und Grundzüge des Verwaltungsrechts

Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen im 4. Eisenbahnpaket

Player in der Fahrzeugzulassung

Fahrzeug-Zulassungs-VO (EU) 2018/545

Bahnbau / Inbetriebnahmegenehmigungen Infrastruktur, Energie, ZZS


Die EIGV 2020 führt das nationale Bahnbaurecht und das europäische Inbetriebnahmegenehmigungsrecht zusammen. Unverzichtbarer Bahnrechtskontext für Planer, (Prüf-)Sachverständige, BVB, BÜB, IBV, Baubeteiligte und EIU im Zuständigkeitsbereich des EBA.

   

Aus den Inhalten Bahnbau:



Überblick EIGV

Genehmigungsverfahren Infrastruktur: EIGV, VV IBG Infra

Grundlegende Anforderungen

Klassifizierung Technischer Normen: Von aRdT zu harmonisierten Normen

Prüfungsvorbereitung zur Anerkennung beim Eisenbahn-Bundesamt:

Fachkunde im Eisenbahn- und Verwaltungsrecht für angehende Prüfsachverständige § 4b AEG 


Je nach Kenntnisstand und Fachgebiet werden die Teilnehmer in einer mehrtägigen Präsenzschulung auf die Rechtsprüfung iRd Anerkennung als Prüfsachverständiger § 4b AEG vorbereitet.


Aus den Inhalten Prüfungsvorbereitung Prüfsachverständige § 4b AEG:


Einführung Recht, Eisenbahnrecht

Rechtsnormen und technische Normen

Verwaltungspraxis VV PSV und VV PSV-STE

Prüfungswissen zum nationalen und EU-Eisenbahnrecht, Verwaltungsrecht, Zulassungsrecht

Prüfungssimulation


Überblick 4. Eisenbahnpaket


Die technische Säule des 4. Eisenbahnpakets gilt seit dem 16.06.2020 in der gesamten EU. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Neuerungen durch Interoperabilitätsrichtlinie II RL (EU) 2016/797, Eisenbahnsicherheitsrichtlinie II RL (EU) 2016/798, Fz-Zulassungsverordnung VO (EU) 2018/545, Sicherheitsmanagementverordnung VO (EU) 2018/762, Sibe-Verordnung VO (EU) 2018/763 sowie Agenturverordnung VO (EU) 2016/796.

 

Aus den Inhalten Überblick 4. Eisenbahnpaket:



Neuerungen in Leitsätzen

Auswirkungen und Anpassungsbedarf in Leitsätzen

4. Eisenbahnpaket und technische Säule

Die einzelnen europäischen Vorschriften

Eisenbahn-Sachverständigenrecht


Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenordnung regelt die Pflichten der anerkannten Sachverständigen und die Zugangsvoraussetzungen der Kandidaten. Tätigkeitsbereiche und Haftungsfragen werden geklärt. 

 

Aus den Inhalten Eisenbahn-Sachverständigenrecht:


Gutachter, Prüfer, Sachverständige, Prüfsachverständige

Berufspflichten und Haftung      Behörden und Stellen             

Aufgaben und Befugnisse 

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„So bringe ich einen Nutzwert aus der Wissenschaft in die Praxis“ 

Fachvorträge



Virtual-Meeting-Point 2022 Bahnverband.online, Virtuelles Expertentreffen, 25.03.2022

CSM-RISK-ASSESSMENT durch 3. Stelle UBS:

Anerkennung und Arbeitsweise natürlicher Personen als UBS gemäß CSM-VO (EU) 402/2013


7. Tagung der Inbetriebnahmeverantwortlichen DB NETZE, 7. Mai 2019, Fulda

Haftungsrecht für Inbetriebnahmeverantwortliche - Update EIGV


TSI 2017, 18. Expertentagung zum Thema bahntechnische Zulassung, ifv Bahntechnik e.V., 30. Juni 2017, Berlin

Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen und Komponenten mittels SinaT:

- Die verfahrensrechtliche Einführung von Sicherheitsnachweisen anderer Technikbereiche


Eisenbahnwesen-Seminar der TU Berlin, 2. Mai 2016, Berlin

Die anerkannten Regeln der Technik im Eisenbahnrecht - Neue Systeme


Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e.V., 26. April 2016, Berlin

Nachweisführung IBG und Zulassung von Komponenten:

-Wann dürfen Sicherheitsnachweise anderer Technikbereiche verwendet werden?


10th FORMS / FORMAT 2014, 30th September - 2nd October 2014, Braunschweig

Risk Management, Risk Provisioning or Risk Supervision?

-The term "risk" in the revised CSM-CR from the German risk management law perspective


2. IBV-Tagung DB Netz AG, 22. - 23. Mai 2014, Fulda

Inbetriebnahme: Haftung des IBV und Pflichten des EBA


Braunschweiger Verkehrskolloquium, 14. November 2013, Braunschweig

Effiziente Umsetzung CSM - Revisionierte Termini aus technischer und juristischer Sicht


SIT - Safety in Transportation 2013, 5. November 2013, IfEV der TU Braunschweig

Die anerkannten Regeln der Technik im Eisenbahnrecht - Betrachtung der Definitionen seit RGSt 44, 76 - Urteil vom 11.11.1910 und Folgerungen für CSM (Verordnungen (EG) Nr. 352/2009 und 402/2013)


safe.tech 2013, 24. - 25. April 2013, München

Die anerkannten Regeln der Technik im Eisenbahnrecht


14. Jahresfachtagung der Eisenbahn-Sachverständigen, 14. - 15. Februar 2012, Fulda

Vortutorium - Ein neuer Weg zur Schaffung der Voraussetzungen für ein Abnahmeprüfertutorium LST im Kontext der PRÜF STE 03

„Immer am Puls der Zeit im Bahnrecht - Zulassungsrecht Infrastruktur / Fahrzeuge  jetzt im Nomos-Kommentar EIGV.“ 

Veröffentlichungen


Kreuzungsmaßnahmen EKrG mit spitzer Abrechnung der Planungskosten?


-Die Planungsvereinbarung der DB Netz AG und die Folgen für die Länder und Kommunen

 

NVwZ 2023, 34


Link zum Aufsatz bei beck-online

(exklusiv und für Besucher dieser Homepage kostenfrei)




Kommentar zur Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – EIGV),


Teil 3 Interoperabilitätskomponenten, Bauprodukte und Systeme (§§ 24 – 28),


Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, 57. Ergänzungslieferung 2022, A 7.107 


Kommentar zur Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung – EIGV),


Teil 1 Allgemeine Vorschriften und Teil 2 Genehmigung für das Inverkehrbringen, Fahrzeugtypgenehmigung und Inbetriebnahmegenehmigung (§§ 1 – 23),


Kunz/Kramer, Eisenbahnrecht, 56. Ergänzungslieferung 2021, A 7.107


Rechtssicherheit in Zulassungsverfahren NO TEN und Risikoentscheidungen


ETR - Eisenbahntechnische Rundschau, 06/18, 38


Zulassung von Eisenbahnfahrzeugen und Komponenten mittels SinaT:      Die verfahrensrechtliche Einführung von Sicherheitsnachweisen anderer Technikbereiche



ifv Bahntechnik e.V., Band 64, 06/17, 35


Die anerkannten Regeln der Technik im Eisenbahnrecht - Neue Systeme?



DVBl 2017, 417


DC-Schutzprüfung - Sicherheitsfunktion und Haftungsrelevanz


eb - Elektrische Bahnen, 05/16, 276


Prüfungen durch EBA-anerkannte Gutachter


EI - Der Eisenbahningenieur 07/15, 55


Die Haftung des Inbetriebnahmeverantwortlichen


EI - Der Eisenbahningenieur 02/15, 52


Risk Management, Risk Provisioning or Risk Supervision? - The term "risk" in the revised CSM-CR from the German risk management law perspective


Tagungsband 10th FORMS / FORMAT 2014


Revision CSM-VO: "Regelwerk" statt "anerkannte Technik" - Teil 1, Teil 2


EI - Der Eisenbahningenieur 08/13, 67 und 09/13, 48


Weg zur Schaffung der Voraussetzungen für ein Abnahmeprüfertutorium LST


EI - Der Eisenbahningenieur 06/12, 6


Die individuell-abstrakte Regelung des allgemeinen Verwaltungsrechts


NVwZ 2008, 390


Frequenznutzungs- und Telekommunikationsbeitrag: Verwaltungsgebühr oder wiederkehrender Beitrag zur Aufsicht?


MMR 2007, 159


Die Erhebung von Vorzugslasten durch die Wirtschaftsaufsichts- und Regulierungsbehörden - Am Beispiel der RegTP, Bundesnetzagentur, BaFin und Kartellbehörden


Lohmar, Köln 2006

Vergaberecht

Im Rahmen seiner regelmäßigen Fortbildung absolvierte Dr. Heyle in den Jahren 2019 - 2020 erfolgreich den Fachanwaltskurs Vergaberecht einschließlich der für die Erlangung des Fachanwaltstitels erforderlichen Klausuren. Auch in Zukunft wird eine regelmäßige Fortbildung zur Erlangung und nachfolgenden Aufrechterhaltung des Fachanwaltstitels gemäß § 15 Fachanwaltsordnung gewährleistet:


Qualifizierte Beratung und Vertretung ist damit auch über den Sektor hinaus in folgenden Bereichen des Vergaberechts gewährleistet:

Öffentliche Auftragsvergabe EU / national

Planungswettbewerbe

Vergabe von Architekten- und  Ingenieurleistungen

Vergabe von Bauleistungen

Sektorenaufträge im Bereich Verkehr

Konzessionen

Beihilferecht

Öffentliches Preisrecht

„Wenn außergerichtliche Schlichtung funktioniert gibt es nur Gewinner. Und außerhalb der in Deutschland und Kontinentaleuropa weiterhin seltenen Mediation / Arbitration profitieren meine Mandanten von meiner anerkannten Mediatorenausbildung* in der außergerichtlichen Verhandlung und Forensik.“ 

Mediation / Arbitration / Adjudikation



Der Rechtsstreit erfordert eine zeit- und kostenintensive vorgerichtliche und gerichtliche Aufarbeitung. Die spezifischen Sachverhalte des spurgeführten Verkehrs weisen eine besondere fachtechnische und rechtliche Komplexität auf, zumal für spezifische Rechtsfragen häufig keine obergerichtlichen Präzedenzentscheidungen verfügbar sind. Sofern erst nach mehreren Jahren eine gerichtliche Entscheidung ergeht, steht diese mitunter außer Verhältnis zu den Verfahrenskosten sowie den wirtschaftlichen Folgen für die Geschäftsbeziehung der Parteien. Denn die Grundinteressen von Auftragnehmer und Auftraggeber sind regelmäßig auch auf eine Befriedung der bestehenden Geschäftsbeziehungen gerichtet.


Die Mediation bietet ein bewährtes, strukturiertes und flexibles Verfahren zur verbindlichen Konfliktlösung. Mediation ist ein komplexes Konfliktlösungsverfahren, für das der Mediator einer qualifizierten Ausbildung bedarf. Anders als im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit kann ich den Konfliktparteien mithilfe der Mediation eine einvernehmliche Lösungssuche und Befriedung für die Zukunft sowie interessengerechte Lösungen für Parteienkonflikte und Geschäftsbeziehungen ermöglichen. Meine Rechtskenntnisse sowie mein Verständnis des Eisenbahnsektors sind auch im Rahmen der Mediation von Vorteil. Als Mediator bin ich überparteilich und biete die Möglichkeit einer schnellen, kompetenten und vermittelnden Lösung von Rechtskonflikten.


*Anerkannte Ausbildung gemäß § 6 MediationsG i.V.m. ZMediatAusbV zum Mediatior beim Förderverein für Mediation im öffentlichen Bereich (Koblenz) in den Jahren 2013 - 2014

Außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren Bahn


Mediation


Schlichtung und Schiedsgutachten


Projektintegrierte Adjudikationsverfahren /

Integrierte Projektabwicklung


Schiedsverfahren mit beschleunigten Verfahren


„Video-Konferenzen sind jetzt der Standard - Kanzleibesuch einfach online.“ 

Konferenzraum 5.0

Konferenzraum 5.0

Video-Konferenzraum


Technik-Netzwerk.de


Serveranlage in einem deutschen Rechenzentrum


DSGVO-konform und nach hohen Sicherheitsstandards

„Qualitätsmanagement in der Kanzlei: Für meine Mandanten und für mich.“ 

Zertifizierungen

Zertifizierungen



Zertifizierung DIN ISO 9001-2015



Zertifizierung durch TÜV SÜD Management Service GmbH


Die Zertifizierungsstelle der TÜV SÜD Management Service GmbH hat zuletzt am 13.04.2022 bescheinigt, dass die Rechtanwaltskanzlei Dr. Fabian Heyle ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und anwendet. Die internen Unternehmensabläufe die gesamte Kanzleiorganisation und das Kanzleimanagement entsprechen den internationalen Standards für Qualitätssicherung ISO 9001-2015 und gwährleisten eine effiziente und strukturierte Bearbeitung der Mandate. Das eingeführte Qualitätsmanagementsystem wurde auch zur Weiterentwicklung des eigenen Potentials genutzt. Bestimmte Abläufe und Prozesse innerhalb der Rechtsanwaltskanzlei sind wiederkehrend und wurden im Rahmen der Zertifizierung nach DIN ISO 9001-2015 optimiert.






Maximale Effizienz duch festgelegte und klar strukturierte Arbeitsabläufe


Größtmögliche Minimierung von Fehlerquellen durch erprobte Prozesse


Schneller Zugriff auf relevante Daten, verbesserte Auskunftsfähigkeit


Zügige Bearbeitung von Anfragen durch optimiertes Datenmanagement

„Kompetent und vernetzt - nur gemeinsam stark.“ 

 Mitgliedschaften

DIS Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V.

www.disarb.org

heyle-law ist Lieferant für die Bahn-Branche mit besonderer Empfehlung.“ 

Lieferanten-Liste

Lieferantenliste

heyle-law wurde als "Lieferant für die Bahn-Branche mit besonderer Empfehlung"

empfohlen. Die Urkunden-Überreichung mit Unternehmenspräsentation fand auf

der InnoTrans 2022 statt auf dem Messestand des Bahnverband e.V. - City-Cube.

https://lieferanten-liste.info/bahn/heyle-law/

Ehrenamtliche Tätigkeiten

Mit Schreiben des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburgs vom 11. Juli

2022 wurde Dr. Heyle zum stellvertretenden Mitglied im Berufsbildungsausschuss

bei der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg für den Ausbildungsberuf

Rechtsanwaltsfachangestellte/r (Gruppe der Arbeitgeber) bestellt.


Leading Consultant

Der Zertifizierungsausschuss des Bahnverband e.V. hat am 03.06.2022 bestätigt,

dass   RA   Dr.   Heyle   als   Zertifizierter   Berater,   Leading   Consultant   Level   III

anerkannt ist.

             „So geht Bahnrecht!“ 

Kontakt:

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